Honorarkonsul Hofel besucht das Begegnungszentrum Pattaya
05.02.2019 Vortrag von Konsul Hofer über Visaangelegenheiten
Brechend voll war der klimatisierte Vortragsraum im Begegnungszentrum Pattaya an der Naklua Road. Grund war das hochbrisante Thema dieses Vormittags, nämlich die Visabestimmungen für Expats in Thailand, die sich zum 1.März 2019 ändern sollen.
Die Tradition des ehemaligen deutschen Expats-Club aufgreifend, setzte sich der Gedanke im Leitungskreis rasch durch, monatliche Vorträge zu aktuellen Themen zu organisieren. Und ganz aktuell war das Thema an diesem Samstagvormittag, das der in Pattaya ansässige Honorarkonsul Rudolf Hofer ansprach. Seit ca. 20 Jahren vertritt er die Interessen Österreichs und Deutschlands in Pattaya.
Pastor Wolfgang Leuschner begrüßte die mehr als 120 Anwesenden und stellte Konsul Hofer sowie die neue Vortragsreihe kurz vor. Mit Interesse verfolgten die überwiegend älteren Expats die Ausführungen des Redners, denn das Thema Aufenthalt in Thailand und die daran geknüpften visarechtlichen Regelungen hatten durch die Veröffentlichungen der Immigrationsbehörde in Bangkok erhebliche Unruhe und Unsicherheit unter den hier Lebenden hervorgerufen.
Nach den ersten Sätzen von Herr Hofer beruhigte sich die aufgeregte Gemeinde jedoch schnell, denn mit seinen Worten „… für Deutsche, Österreicher und Schweizer ändert sich vorläufig nichts an den bisherigen Bestimmungen für den Aufenthalt in Thailand …“ sorgte er erst einmal für Klarheit.
Er führte weiter aus, dass für das Retirement-Visa keine grundlegenden Veränderungen anstünden. Er habe erfahren, dass die sehr beunruhigenden Meldungen überwiegend von den Steintischrunden kämen, auf deren Informationsniveau man nichts geben solle. Allein die offiziellen Seiten der Thai-Immigration gäben die richtigen Sachinformationen wieder.
Auslöser für die Ergänzungen im Immigrationsrecht seien die Länder Großbritannien, USA, Australien sowie Dänemark gewesen, deren Botschaften keine Einkommensbescheinigungen mehr ausstellen.
Dies betrifft jedoch nicht Österreich, Deutschland und die Schweiz. Er werde weiterhin Einkommensnachweise ausstellen, wobei die angegebenen Einkommen glaubhaft nachgewiesen werden müssen, z. B. durch Renten- oder Pensionsbestätigungen, Steuerbescheide, Mieteinkünfte, Nießbrauchseinkünfte, etc. Hofer erwähnte dann noch die Regelungen für die Personen dieser vier Länder ohne Einkommensbestätigungen, die den aktuellen Pressemeldungen entnommen werden können.
Für die Ausstellung eines Retirement-Visums, das in seinen Augen das „sauberste und einfachste Visum sei“, da ja bereits bei der Einreise ein Visum vorhanden ist, benötigt der Antragsteller ein entsprechend hohes Einkommen (Bestätigung erforderlich!), das mindestens 65 000 Baht entspricht, oder ein Bankguthaben in Höhe von 800 000 Baht sowie eine Wohnsitzbestätigung und Passbilder. Mindestalter 50 Jahre. Herr Hofer empfiehlt auch, sich ein Multi-Entry-Visum ausstellen zu lassen. (Siehe auch: http://www.thaiembassy.com/retire/retire.php )
Der Konsul erwähnte weiter, dass vor allem neue, unerfahrene Expats glauben, dass das in Deutschland etc. erstandene Non-Immigrant-O-Visum ein Jahresvisum sei. Das ist nicht der Fall. Der Besitzer eines solchen Visums muss nach 90 Tagen das Land verlassen und darf nach Wiedereinreise weitere 90 Tage im Land bleiben (Visa-run). Unabhängig davon sei die 90-Tage Meldung bei der Immigration, die jeder unabhängig von der Art seines Visums machen müsse.
Seinem Vortrag schlossen sich zahlreiche Fragen an, die ich an dieser Stelle kurz zusammenfasse: Zum Thema „verpflichtende Krankenversicherung“ wisse er nichts Konkretes, allerdings halte er es für sinnvoll, wenn jeder Tourist eine Kranken- und Unfallversicherung habe, denn es zeige sich, dass es relativ häufig Unfälle gebe und Thailand oft auf den unbezahlten Rechnungen sitzen bleibe. Eine Pflicht-Krankenversicherung für dauerhaft hier lebende Rentner sehe er problematisch, da Thailand keine KV anbiete. Die Beiträge dafür würden wahrscheinlich um die 150 000 Baht betragen.
Zum Thema „Verlängerung von Touristenvisa“ wies Hofer darauf hin, dass eine Verlängerung nur einmal möglich sei. Beispiel: Ein Tourist reist mit einem 30-Tage-Visum ein; dann kann dieses Visum einmalig um weitere vier Wochen verlängert werden. Die Alternative sei die Beantragung eines 90-Tage-Visums in einer Botschaft oder einem Konsulat in Deutschland. Nach zwei Monaten kann dann der Antrag auf ein Retirement-Visum gestellt werden. Eine Verlängerung des „Retirements“ solle ca. 4 Wochen vor Ablauf des Visums beantragt werden.
Hofer griff eine weitere Frage auf und wies darauf hin, dass verschiedene Immigrationsbüros in verschiedenen Landesteilen in Thailand ganz unterschiedlich arbeiteten. Dies hänge einerseits mit einer gewissen Unabhängigkeit zusammen, aber auch mit fehlender Erfahrung, wenn etwa im Isaan nur gelegentlich Ausländer bei der Behörde vorstellig würden. Nur die Immigrationsbehörde in Bangkok sei für die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zuständig!
Ein Teilnehmer erwähnte auch, dass es „10-Jahres-Visa“ gebe. Dies bestätigte Hofer, und er wies darauf hin, dass es das seit etwa eineinhalb Jahren gebe. Voraussetzung sei ein 5-Jahres-Visum, das weitere fünf Jahre verlängert werden könne. Man braucht mindestens 100 000 Baht Rente/Pension pro Monat und eine internationale, in Thailand abgeschlossene Krankenversicherung. Alternativ zum Einkommen können auch 3 000 000 Baht auf einem Bankkonto hinterlegt werden.
Auf das Thema „Heiraten in Thailand“ angesprochen, bestätigte Konsul Hofer, dass nur die standesamtlichen Hochzeiten für Deutschland, Österreich und die Schweiz gültig seien. Auf die immer wiederkehrende Frage, wie man ein „Visum für seine thailändische Verlobte oder Freundin erhält“, führte er aus, dass der Entscheider in der deutschen Botschaft den Antrag nach bestimmten Kriterien bewerte, etwa nach Alter des Einladenden und dem Alter der Eingeladenen, Tätigkeit der Eingeladenen, vorhandene Kinder, Familie, Grundbesitz, etc. Generell muss der Rückkehrwille der thailändischen Person erkennbar sein. Daneben müssen auch die formalen Anforderungen (Einladung, Verpflichtungserklärung, etc.) erfüllt sein.
Zur Pause bot das Begegnungszentrum den Teilnehmern Kaffee und Gebäck an, bevor Hofer über das zweite Thema „Schlangen in Thailand“ referierte. Davon wird in einem eigenen Artikel berichtet werden.
Claus-Peter Lippert im Auftrag des Begegnungszentrums